Erzielt die veräussernde Person im gleichen Kalenderjahr mehrere Grundstückgewinne von mindestens CHF 5'300, werden diese zur Ermittlung des satzbestimmenden Gesamtgewinnes zusammengerechnet.
Durch Addition der einzelnen Gewinne können Sie den satzbestimmenden Gesamtgewinn ermitteln und diesen erfassen. Die Steuerberechnung des vorliegend berechneten Gewinnes erfolgt anschliessend zum Gesamtsatz.