Zuschlag bei kurzer Besitzesdauer

Hatte die veräussernde Person das Grundstück weniger als fünf Jahre zu Eigentum, wird auf dem Steuerbetrag ein Zuschlag erhoben.

Wählen Sie den entsprechenden Zuschlag anhand der Anzahl Jahre Besitzesdauer aus.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Wegleitung.
Wegleitung Grundstückgewinnsteuer