TaxMe-Online
Als Privatperson füllen Sie Ihre Steuererklärung mit BE-Login aus. Dabei setzt der Kanton Bern auch das Schweizer Behörden-Login AGOV als Anmeldeverfahren für sämtliche E-Services ein. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Ab dem 1. Juli 2025 ist der Wechsel auf AGOV zwingend nötig, um BE-Login weiter nutzen zu können. www.be.ch/agov.
Für Personengesellschaften, Erbengemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften fahren Sie mit «Ich habe kein BE-Login-Konto» fort. Dies gilt auch bei einem Todesfall, beim Wegzug ins Ausland oder wenn Sie der Quellensteuer unterliegen.
Juristische Personen füllen ihre Steuererklärung wie gewohnt mit den Angaben auf dem Brief zur Steuererklärung aus.
v202505.5