Kanton Bern

Kanton Bern

BE-Login


Fristverlängerung

Fristverlängerung online beantragen

Hinweis

Fristverlängerungen, welche online eingereicht werden, sind bis zum 15. Juli gebührenfrei. Für eine Frist bis zum 15. September wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Eine Verlängerung ist bis maximal 15. November zu einer Gebühr von CHF 40.00 möglich.

Die Bestätigung kann unmittelbar nach der Registrierung der Fristverlängerung gedruckt werden und ist mit sofortiger Wirkung gültig. Es wird keine schriftliche Bestätigung auf dem Postweg verschickt. Die Geltende Frist kann auf der Maske «Fristverlängerung erfassen» eingesehen werden.

Fristverlängerungen können für mehrere Steuerpflichtige beantragt werden, sofern die dafür benötigten Angaben (ZPV-Nr. und Fall-Nr. gemäss Steuererklärung) bekannt sind.

Informationen über diesen Webauftritt

http://www.belogin.directories.be.ch:17000/popup/de/index/finanzen/steuern/Erlaeuterungen/sv-iap-stek-3000.html